Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht bei Münzern

Dieser Beitrag hat ein Update erhalten. Sie finden es am Ende des Artikels.

Seit dem Jahreswechsel ist neben der Registrierkassenpflicht auch die Belegerteilungspflicht in Kraft. Das bedeutet, dass man bei jedem Einkauf einen Beleg bekommen muss. Aber wie ist das bei Münzern, die über keine Möglichkeit der Belegausgabe verfügen.

Zu diesem Fall bin ich im in einem Artikel der Wirtschaftskammer Österreich fündig geworden. Auf Seite 3 der Info-Broschüre (pdf) (Stand: November 2015) wird das Thema „Warenausgabe- und Dienstleistungsautomaten“ behandelt.

Belegerteilungspflicht bei Automaten

Screenshot einer Info-Broschüre der WKO (Stand November 2015)

Bitte beachten sie die folgenden Punkte:

  • Hier handelt es sich um einen Auszug aus einer WKO-Info-Broschüre mit dem Stand November 2015.
  • Ich bin kein Spezialist für Finanzrecht und Buchhaltung. Ich gebe nur die Information der WKO weiter.
  • Wenn sie nähere Informationen wollen, setzen sie sich bitte mit ihrem Steuerberater oder der Wirtschaftskammer in Verbindung.

Für die Korrektheit und Aktualität dieser Informationen übernimmt die Firma TST Elektronische Systeme Ges.m.b.H. keine Haftung!

Update vom 22.03.2017: Da zwischenzeitlich bei der WKO die Links verändert wurden, möchten wir hier den aktuellen Link nachreichen.